Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KTS Kettentechnik GmbH

(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KTS Kettentechnik GmbH

I. Geltungsbereich der Bedingungen/ Definitionen

1. Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. KTS Kettentechnik GmbH (nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt) und ihrem Vertragskunden (nachstehend Auftraggeber (AG) genannt) die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Einer Gegenbestätigung des AG unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. In diesen AGBs wird in einzelnen Klauseln zwischen Verbrauchern und Kaufleuten differenziert. Sofern dies geschieht gelten die Klauseln entweder nur für Verbraucher oder nur für Kaufleute.

3. a. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen

beruflichen Tätigkeit dient (im folgenden Verbraucher genannt).

b. Kaufleute sind der Kaufmann im Sinne des HGB, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

(im folgenden Kaufmann genannt).

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Es gilt Deutsches Recht. Unberührt bleiben hiervon jedoch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der AN seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alle Preise sind, soweit nichts anderes angegeben ist, Euro-Preise und verstehen sich ohne die Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

III. Vertragsschluss

1. Ist der AG Verbraucher, kommt ein Vertrag wie folgt zustande:

a. Sämtliche Anpreisungen des AN, in Form von Übersendung von Unterlagen, in seinem Katalog und/ oder seiner Internetpräsentation stellen kein

rechtlich bindendes Vertragsangebot des AN dar, sondern sind nur eine Aufforderung an den AG, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der Ware

gibt der AG ein für ihn verbindliches, ihn bindendes Angebot auf einen Vertragsabschluss ab.

b. Das Angebot des AG wird vom AN grundsätzlich schriftlich angenommen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird.

2. Ist der AG Kaufmann, kommt ein Vertrag vorbehaltlich einer Individualabrede, wie folgt zustande:

a. Der AN erteilt dem AG ein schriftliches Angebot. Das Angebot des AN ist freibleibend. Alle in diesem Zusammenhang von dem AN

angesprochenen oder übermittelten Produktunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, ebenso Muster oder Proben, Gewichts-, Maß- und sonstige

technische Angaben sind nur annähernd maßgeblich.

b. Nach Annahme des Angebotes des AN durch den AG, erhält dieser durch den AN eine Auftragsbestätigung. Der Auftragsinhalt wird verbindlich

durch die Auftragsbestätigung des AN bestimmt. Dieses gilt insbesondere für Preis- und Leistungsangaben sowie Zusicherungen (z. B.

Lieferfristen)

IV. Vertragsinhalt

1. Der AN ist Händler. Im Zweifel kommt daher zwischen AG und AN ein Kaufvertrag über eine Kaufsache zustande.

2. Eine Gewähr für die Geeignetheit und die Verwendbarkeit der Kaufsache für den von dem AG verfolgten Zweck kann nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch dann, wenn der Liefergegenstand im Rahmen eines Werk-, bzw. Werklieferungsvertrages vom AN nach einer grundsätzlich vom AG geschuldeten Planung angefertigt wird.

3. Abweichungen von der bestellten Waren sind insoweit zulässig, als es sich um eine Verbesserungen oder Änderungen der Konstruktion, der Auslegung der Werkstoffwaren und der Fabrikation handelt, soweit sie dem AG unter Berücksichtigung der Interessen des AN zumutbar sind; insbesondere solange dadurch nicht die wesentlichen Funktionsmerkmale und/ oder der Preis und/ oder die Lieferzeit verändert werden.

V. Zahlungsbedingungen

1. Der AN kann Vorauskasse beanspruchen.

2. Soweit abweichende Regelungen nicht getroffen werden, sind Rechnungen sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.

3.

a. Ist der AG Verbraucher, so gelten in Bezug auf die Aufrechnung oder die Zurückbehaltung die gesetzlichen Vorschriften.

b. Ist der AG Kaufmann, ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Wenn Umstände bekannt werden, die auf Zahlungsschwierigkeiten des AG hindeuten, insbesondere der AG seinen Zahlungsverpflichtungen beharrlich, d. h. trotz wiederholter Zahlungserinnerung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, eine Bank einen Zahlungsvorgang nicht ausführt oder rückgängig macht oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG gestellt wird, ist der AN zum sofortigen Rücktritt von allen bereits abgeschlossenen Lieferverträgen ohne vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere vorherige Anforderungen sämtliche Forderungen des AN gegenüber dem AG fällig.

VI. Lieferung

1. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie vom AN dem AG zugesichert wurden.

2. Die vertraglich vereinbarten Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Details, Erledigung vom AG vorzunehmender Mitwirkungshandlungen bzw. Eingang einer zu leistenden Vorauszahlung, Anzahlung oder Zahlungssicherheit.

3. Die vertraglich vereinbarten Lieferfristen sind mit der Anzeige der Lieferbereitschaft bzw. in dem Falle, dass die Versendung der Waren durch den AN vereinbart wurde, mit Aufgabe der Ware zum Versand gewahrt. Verzögerungen, die bei Versand des Liefergegenstandes entstehen, gehen zu Lasten des AG.

4. Eine vorzeitige Lieferung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zulässig.

5. Für Sonderfertigungen oder spezifische Kundenanfertigungen sind eine Über-/Unterlieferung von ±10% ohne ausdrückliche weitere Vereinbarung freigestellt.

VII. Versand/ Gefahrübergang

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Lieferung ab Werk AN geschuldet. Wird der Versand der Ware vereinbart, erfolgt diese grundsätzlich auf Kosten des AG. Der AG trägt die Kosten des Versands, d. h. der Verpackung, Fracht, Zölle, Steuern, anderer Abgaben, etc. Die Versandkosten werden dem AG zusammen mit dem Vertragspreis als Bestandteil dessen vollständig aufgegeben

2.

a. Ist der AG Verbraucher, erfolgt der Versand auf Gefahr des AN.

b. Ist der AG Kaufmann, gilt § 447 BGB, d. h. die Gefahr geht auf den AG über, sobald der AN die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Gegenüber dem Kaufmann gilt das auch dann, wenn der Versand aus Gründen, die in der Sphäre des AG liegen, nicht oder verzögert vorgenommen wird und zwar mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft durch den AN oder Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist.

VIII. Annahmeverzug

1. Kommt der AG mit der Annahme in Verzug, so kann sich der AN zur Einlagerung des Liefergegenstandes einer Spedition bedienen.

2. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Annahmeverzug kann der AN 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der AG nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem AN, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

IX. Eigentumsvorbehalt

1.

a. Ist der AG Verbraucher, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des AN (einfacher

Eigentumsvorbehalt).

b. Ist der AG Kaufmann, bleibt der Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher dem AN gegen den AG aus der Geschäftsverbindung zustehenden

Ansprüche Eigentum des AN (Kontokorrentvorbehalt). Wenn der Wert der bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um

mehr als 20 v. H. übersteigt, kann der AG vom AN insoweit die Freigabe von Sicherheiten verlangen. Der AN ist verpflichtet die Sicherheiten nach

seiner Wahl freizugeben.

2. Bei Pflichtverletzungen des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

3. Der AG darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der AG den AN unverzüglich zu benachrichtigen und dem AN alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des AN erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum des AN hinzuweisen.

4. Ist der AG Kaufmann,

a. hat er die im Eigentum des AN stehenden Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden dem AN vom AG hiermit abgetreten, wobei dieser hiermit die Abtretung annimmt.

b. ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Der AG tritt hiermit dem AN alle Forderungen in Höhe der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vergütung einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem AG aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Die Abtretung der Forderungen wird hiermit bereits von dem AN angenommen. Der AG bleibt zur Einziehung dieser Forderungen auch nach Abtretung berechtigt. Die Befugnis des AN, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; Jedoch verpflichtet sich der AN die Forderungen nicht einzuziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dieses jedoch der Fall, hat der AG auf Verlangen des AN die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, d. h. alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

c. Wird die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den AG stets für den AN vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht dem AN gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der AG verwahrt unentgeltlich das Miteigentum für den AN. d. gilt, dass für den Fall, dass die von dem AN gelieferten Gegenstände mit anderen nicht im Eigentum des AG stehenden Gegenständen untrennbar vermischt werden, der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen erwirbt. Der AG verwahrt unentgeltlich das Miteigentum für den AN.

X. Mängel (Untersuchungspflichten, Gewährleistung)

1. Ist der AG Verbraucher, treffen diesen bei gegebenen/ aufgetretenen Gewährleistungsmängel keine besonderen Untersuchungs- und Rügepflichten. Er ist gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen lediglich verpflichtet, den Mangel gegenüber dem AN innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.

2. Ist der AG Kaufmann, ist die gelieferte Ware unverzüglich vom AG oder dessen Kunden für den AG zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, hierzu zählen auch Anderslieferungen und Fehlmengen, sind dem AN spätestens 8 Werktage nach Erhalt der Lieferung schriftlich spezifiziert anzuzeigen. Die Einlagerung oder die Weiterversendung der Ware hemmt die Frist nicht. Später auftretende Mängel sind innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung, schriftlich spezifiziert zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den AN bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem AN aus.

XI. Haftungsausschluss; Haftungsbegrenzung

1. Haftungsausschluss Der AN haftet für Vorsatz und/ oder grobe Fahrlässigkeit. Der AN haftet nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine Inanspruchnahme des AN nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Haftungsbegrenzung

a. Der Schadensersatzanspruch des AG im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den AN ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, welcher regelmäßig den Auftragswert nicht überschreitet. Dabei wird zu Grunde gelegt, dass es aufgrund so rechtzeitiger Bestellung des AG regelmäßig auch bei nicht pünktlicher Lieferung bzw. erforderlicher Nachbesserung/ Nacherfüllung bzw. Rücktritt des AG vom Geschäft nicht zu einer/ einem Produktionsverzögerung/ -ausfall beim AG und/ oder nicht zu einer eigenen Vertragsverletzung des AG im Vertragsverhältnis des AG mit seinen Kunden kommt. Höher gelagerte Risiken sind vom AG spätestens bei Vertragsschluss schriftlich aufzuzeigen. Die Haftung des AN für diese besonderen Risiken muss ausdrücklich, d. h. schriftlich vereinbart werden.

b. Die Haftung des AN für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des AG oder Dritten, denen von dem AG die gelieferte Sache übergeben wird (Mangelfolgeschäden), z. B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen.

c. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Vermögensschäden.

3. Die vorstehenden Regelungen zum Haftungsausschluss/ -begrenzung gelten auch in Bezug auf die von dem AN eingesetzten Erfüllungsgehilfen/ Verrichtungsgehilfen.

XII. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

1.Erfüllungsort

a. Ist der AG Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

b. Ist der AG Kaufmann, ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Sitz des AN.

2. Gerichtsstand

a. Ist der AG Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

b. Ist der AG Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen AN und AG der Sitz des AN.

XIII. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen auch innerhalb eines Regelungspunktes unwirksam sein, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Firmenname: KTS Kettentechnik GmbH
Anschrift: Ahornstraße 14
PLZ/Ort: D-19075 Pampow
Tel: +49-3865-73100
Fax: +49-3865-73122
Mail: info@kettentechnik.de
Umsatzsteuer-ID: DE 811 889 734
D-U-N-S (R): 313833444
Handelsregister: Amtsgericht Schwerin, HRB 4424
Geschäftsführer: Wilfried Gößling

Arten der verarbeiteten Daten:

– Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.